erneuerbare Energie, Solarenergie und Photovoltaik

Erneuerbare Energie mit Photovoltaik

Einzelnachweise

Die rechtliche Einordnung von Gärresten unterscheidet sich je nach den eingesetzten Substraten und dem Ausbringungsort. Werden in Biogasanlagen nur Wirtschaftsdünger und Nachwachsende Rohstoffe verarbeitet, so gilt der Gärrest als Wirtschaftsdünger. Werden auch Bioabfälle vergoren, so gilt auch der Gärrest als Bioabfall und muss daher neben düngemittelrechtlichen auch abfallrechtliche Auflagen erfüllen, unter anderem in Bezug auf die seuchenhygienische Unbedenklichkeit. In diesem Fall muss der Gärrest häufig vor der Ausbringung hygienisiert werden. Die Hygienisierung findet meist vor der Vergärung durch einstündiges Erhitzen auf 70°C oder durch eine thermophile Vergärung statt, bei der für mindestens 24 Stunden 55 °C erreicht werden müssen. Insbesondere für Bioabfälle wird dies durch die Bioabfallverordnung vorgeschrieben.

  1. ↑ Abschlussbericht eines österreichischen Forschungsprojektes zur Verringerung der Geruchs- und Klimagasemission von Gülle
  2. ↑ - Projektbericht einer Machbarkeitsstudie zur Verwertung von Gärresten aus landwirtschaftlichen Biogasanlagen
  3. ↑ aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e.V. (Hrsg.), 2007: Biogasanlagen in der Landwirtschaft. S.40, ISBN 9783830806820

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