Man unterscheidet fakultatives und obligates Grünland nach den Standort- und Bodenverhältnissen: Auf fakultativem Grünland könnten auch mehr oder weniger problemlos andere Früchte, z. B. Getreide angebaut werden. Obligates Grünland hingegen ist meistens ein Grenzstandort, auf dem nur schwer andere Früchte wachsen; als Gründe hierfür kommen hohe Niederschläge (z. B. in Skandinavien), steppenartige Trockenheit oder auch Moorböden bzw. Auenböden infrage.
Dauergrünland werden solche Grundfutterflächen genannt, die längere Zeit eine kurzrasige Vegetation als Dauerkultur tragen. Dauergrünland ist somit eine mindestens 5 Jahre alte Vegetationsform (Wiese oder Weide) mit relativ geschlossener Grasnarbe, die von einer Pflanzengemeinschaft aus Gräsern, Kräutern und Leguminosen gebildet wird. Grünland wird durch mehr oder weniger regelmäßige Mahd und/oder Beweidung gehölzfrei bzw. waldfrei gehalten und dient(e) entweder der Futter- oder zu früheren Zeiten der Streugewinnung in der Landwirtschaft. Die botanische Zusammensetzung von Grünland ist das Ergebnis einer bestimmten Bewirtschaftung und Nutzung am jeweiligen Standort.
Ein- und mehrjähriger Futterbau in Form von Futtergräsern (so genanntes "Ackergras") ist kein Grünland in diesem Sinne. Er wird dem Ackerfutterbau zugerechnet.