erneuerbare Energie, Solarenergie und Photovoltaik

Erneuerbare Energie mit Photovoltaik

Sonstige Definitionen

Die botanische Artenzusammensetzung der Grünflächen wird von der Stärke der Nutzung entscheidend beeinflusst. Diese ergibt sich ihrerseits zum Teil durch den Standort. Bei intensiver Nutzung durch mehrere Schnitte oder hohen Tierbesatz bei Weidenutzung verringert sich die Artenvielfalt des Graslandes.

Wegen der großen Zahl von Grünland-Pflanzengesellschaften und der unterschiedlichsten Nomenklatur von Grünlandtypen ist eine dreigliedrige Grobeinteilung entsprechend der Nutzungsintensität sinnvoll:

Unter Wirtschaftsgrünland wird ein Grünlandtyp verstanden, der so stark genutzt wird, dass sich die Erzeugung von Grundfutter für die Milchviehhaltung – in Konkurrenz zu Silomais – ökonomisch noch lohnt. Die Häufigkeit liegt je nach Naturraum und Standortverhältnissen zwischen 3 und 6 Nutzungen pro Jahr (als Schnitt, Weide oder Mähweide). Die dem Boden entzogenen Nährstoffe werden bei landschaftsökologisch verträglicher Nutzungsweise fast ausschließlich über Hofdung (Wirtschaftsdünger), überwiegend als Gülle zurückgeführt. Die Ertragserwartung liegt zwischen 80 und 120 dt TM/ha, die Qualität des Futters zwischen 5,0 und 6,0 MJ NEL/kg TM. Die Anzahl der Pflanzenarten ist mit 15 bis 20 pro 25 m² Referenzfläche vergleichsweise gering.

Mit der Einführung der Grünlandprämie in der EU ab dem 1. Januar 2005 im Zuge der Agrarreform kann jeder Bewirtschafter von Grünlandflächen einen Prämienanspruch geltend machen. Bis zum Jahr 2013 setzt sich der Prämienanspruch aus zwei Bestandteilen zusammen: Dem Flächenanteil und dem betriebsspezifischen Zuschlag. Ab 2013 wird es nach heutigem Planungsstand nur noch eine reine Flächenprämie geben. Die Grünlandprämie beträgt zurzeit ( Stand: 05/2006) etwa 100 Euro / ha / Jahr Grünland

Unter Extensivgrünland bzw. artenreichem Grünland sind vorwiegend 1-3-schürige Heu- und Öhmdwiesen zu verstehen. Es gehören aber auch langjährig extensiv bewirtschaftete Weiden in Höhenlagen dazu. Solches Grünland wird standortgerecht genutzt und erfährt nur eine teilweise Rückführung der Nährstoffe über Wirtschaftsdünger (Stallmist, Jauche, Gülle). Die Pflanzenbestände weisen einen mittleren Futterwert auf und nehmen auch im Arteninventar eine Mittelstellung zwischen dem Wirtschafts- und dem Biotopgrünland ein. Die Anzahl der Pflanzenarten ist mit 30 bis 45 pro 25 m² Referenzfläche vergleichsweise hoch und die Aspekte sind blütenbunt (siehe auch Blumenwiese). Bezüglich der floristischen und faunistischen Biodiversität wird dieser Typ nur noch vom Biotopgrünland übertroffen. In die Kategorie "Extensivgrünland" gehören auch die beiden mesophilen Wiesenformen "magere Flachland-Mähwiese" (FFH-Code 6510) und "Berg-Mähwiese" (FFH-Code 6520) nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) der Europäischen Gemeinschaft.

Extensivgrünland darf jedoch nicht mit "extensiviertem Grünland" gleichgesetzt oder verwechselt werden, das sich durch Reduzierung von Nutzungshäufigkeit und Düngung aus artenarmem Wirtschaftsgrünland heraus entwickelte, in der Regel aber (noch) nicht den besagten bioökologischen Wert besitzt.

"Biotopgrünland" ist ein Sammelbegriff für Grünland, das nicht (mehr) primär der landwirtschaftlichen Futter- oder Streugewinnung (siehe Streuwiese) dient. Dabei handelt es sich um Magerwiesen oder -weiden extremer Standortverhältnisse auf denen die allgemeine Nährstoffverfügbarkeit entweder wegen zu trockenen oder zu nassen Bodens gering ist. Beispiele: Halbtrockenrasen und Kleinseggenwiesen). Die Größenordnung der natürlichen Biomasse-Produktion liegt auf Magerrasen-Niveau und damit unter 35 dt TM/ha. Die Pflanzengesellschaft stellt das artenreichste Ökosystem Mitteleuropas dar: Auf 25 m² Referenzfläche kommen bis zu 70 Gefäßpflanzenarten vor. Diese Vielfalt wird in keinem anderen Biotop-Typ erreicht! Biotopgrünland steht entweder seit langem unter Naturschutz (z.B. Wacholderheiden, Pfeifengras-Streuwiesen) oder die Landwirte pflegen die Flächen im Auftrag der Naturschutzverwaltung.

Im Sinne des EU-Beihilferechts besteht zwischen Dauergrünland und Ackerland folgende Unterscheidung (gemäß der Agrarstatistik-Entscheidung 2000/115/EG der EU-Kommission): Ackerland ist „Land, das regelmäßig bearbeitet (gepflügt oder bestellt) wird und im Allgemeinen einer Fruchtfolge unterliegt“. Für die Unterscheidung zwischen Ackerland und Dauerkulturen oder Dauergrünland wird eine Schwelle von fünf Jahren angesetzt. Das heißt: Eine Wiesen-Neuansaat beispielsweise wird erst nach 5 Jahren zum "Dauergrünland".

Unter dem Überbegriff „Wechselgrünland“ oder „Wechselwirtschaft“ werden zwei, in Europa weit verbreitete historische Fruchtfolge-Systeme zusammengefasst: Die Feldgraswirtschaft und die Egart-Wirtschaft. In beiden Fällen wechselt mehrjähriges Grünland mit ein- oder mehrjährigem Ackerbau ab. Dabei wird die fördernde Wirkung des Grünlandes auf die Bodenfruchtbarkeit (hohe Humusgehalte) für eine Acker-Zwischennutzung genutzt.

Eine Grünlandbrache stellt eine Pflanzengesellschaft dar, die - ggf. für kürzere oder längere Zeiträume (Jahre oder Jahrzehnte) - vom Menschen nicht mehr genutzt wird und dann bestimmten natürlichen Sukzessionsprozessen unterliegt. Kennzeichen der Brache ist das Fehlen jeglicher landwirtschaftlicher oder sonstiger Nutzung des Pflanzenaufwuchses (z.B. Sozialbrache). Bei dauerhaftem Verzicht auf eine Grünlandnutzung würde mit der Zeit wieder Wald entstehen (= potentielle natürliche Vegetation). Im Sinne dieser Definition sind Grünlandbrachen aber streng von sog. Rotations- und Dauerbrachen auf Ackerland zu unterscheiden. Hierbei handelt es sich um agrarpolitisch bewusst herbeigeführte, meist kurzlebige Brachestadien mit dem Ziel einer Marktentlastung.

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